Ziele des Datenschutzes

Datenschutz Rechtsanwalt

Datenschutz ist der Schutz des Persönlichkeitsrechts des Einzelnen. Datenschutz dient damit nicht einem Selbstzweck, sondern ist der Schutz eines Grundrechts, das bereits in Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes formuliert wurde.

Datenschutz beschränkt sich dabei nicht auf die technische Sicherheit von Daten, sondern bezieht sich vielmehr auch auf den inhaltlichen Schutz der Daten. Mitarbeiter eines sensibilisierten Unternehmens stellen sich häufig die Frage, ob sie die ein oder andere Datenerfassung, Speicherung oder Übertragung überhaupt dürfen. In den meisten Unternehmen gibt es konkrete Regeln, welche Geschäftsgeheimnisse geschützt werden müssen. Zum Beispiel in der Frage der Weitergabe der Kundendaten an verschiedene  Emfpänger bestehen Zweifel.

  • Darf die Konzernmutter einfach so die Gehälter der Mitarbeiter erfragen?
  • Wie sieht es aus, wenn die Konzernmutter auch noch in den USA sitzt?
  • Was mache ich, wenn die Polizei bezüglich eines Kunden telefonisch anfragt? Darf bzw. muss ich antworten?
  • Dürfen Fotos vom Betriebsfest in der Unternehmenszeitschrift abgedruckt werden oder müssen die Mitarbeiter erst alle befragt werden?

Diese oder andere Fragen beschäftigen Unternehmen immer mehr. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Zahl der Datenschutzverstöße, die in letzter Zeit eine  breite Öffentlichkeit erlangt haben, besteht auch in der Unternehmensführung zunehmend eine Unsicherheit.